 Kooperation mit Ärzten und medizinischen Einrichtungen ist für Johnson&Johnson Medical Devices & Diagnostics ein wichtiger Baustein für den medizinischen Fortschritt. Nur durch eine enge Zusammenarbeit können Verfahren oder Medizinprodukte neu oder weiter entwickelt werden.
Doch müssen hierbei Rahmenbedingungen, die zum einen der Gesetzgeber vorgibt und zum anderen im Rahmen von Selbstverpflichtungen (Kodex Medizinprodukte und Konzernrichtlinien) beschlossen wurden, eingehalten werden.
Zuallererst fühlen wir uns aber als Unternehmen des Johnson&Johnson Konzerns hierzu durch unser Leitmotiv (das Johnson&Johnson Credo) verpflichtet als Verantwortung gegenüber allen Beteiligten im Gesundheitswesen diese Rahmenbedingungen zu achten und unseren Kunden und Mitarbeitern ein Höchstmaß an Sicherheit und integrität zu bieten.
Im folgenden wollen wir Ihnen mehr eine praxisorientierte Darstellung als eine juristisch theoretische Auseinandersetzung mit Antikorruptionsvorschriften - was wir unter Health Care Compliance zusammenfassen - bieten. Welche Maßnahmen sind in der täglichen Arbeit notwendig, um die Zusammenarbeit zwischen Medizintechnik-unternehmen und medizinischen Einrichtungen, Ärzten und Pflegekräften auf eine solide und vor allen sichere Basis zu stellen? Wie können Fortbildungsveranstaltungen gemeinsam durchgeführt werden oder welche Anlässe rechtfertigen ein Arbeitsessen? Aufgrund der Komplexität des Themas können die Inhalte hier jedoch lediglich Orientierung geben und ersetzen eine gegebenenfalls erforderliche umfassende rechtliche Betrachtung nicht.
Finden Sie hier die Broschüre "Johnson&Johnson Health Care Compliance - Die gelebte Verantwortung des größten globalen Gesundheitskonzerns in der Beziehung zu unseren Kunden (und Partnern)" zum Download.
Ihr Health Care Compliance Team,
Johnson&Johnson Deutschland |